Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung und den gewerblichen Verkauf von Dutch Horizon.
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
- Dutch Horizon: [Rechtlicher Firmenname], handelnd unter dem Namen Dutch Horizon, mit Sitz unter der Anschrift [Adresse], eingetragen bei der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) unter der Nummer [KvK-Nummer], Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [USt-IdNr.].
- Abnehmer: jede juristische oder natürliche Person, die in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und mit Dutch Horizon einen Vertrag schließt oder schließen möchte.
- Produkte: Substrate, Erden, Rohstoffe, Zusätze und sonstige Waren, die Dutch Horizon liefert, gleich in welcher Verpackung.
- Sackware: Produkte in Säcken. Großmengen: Produkte, die lose geschüttet, in Big Bags, als Big Bale oder in Kisten geliefert werden.
- Mischung nach Maß: Produkte, die nach Spezifikation des Abnehmers zusammengestellt oder gemischt werden.
- Private Label: Produkte in Verpackungen mit Marke, Design oder Texten des Abnehmers.
- Dienstleistungen: Anbauberatung, Substrat- und Laboranalyse, Anlieferung vor Ort, Transport und Exportlogistik sowie sonstige Dienstleistungen von Dutch Horizon.
- Incoterms: die Incoterms-Regeln der Internationalen Handelskammer in der Fassung, die am Tag des Vertragsschlusses gilt.
- Schriftlich: auf Papier oder per E-Mail.
Artikel 2. Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für jede Anfrage, jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Dutch Horizon und dem Abnehmer.
- Dutch Horizon liefert ausschließlich an gewerbliche Abnehmer und schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Abnehmers finden keine Anwendung, auch nicht, wenn auf sie verwiesen wird, es sei denn, Dutch Horizon hat sie schriftlich anerkannt.
- Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Ist eine Bestimmung nichtig oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen die Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem Gewollten möglichst nahekommt.
Artikel 3. Informationen auf der Website und Anfragen
- Die Informationen auf der Website, in Produktdatenblättern und in sonstigen Unterlagen stellen kein Angebot dar. Technische Werte wie pH-Wert, EC-Wert, Körnung, Luft- und Wasserkapazität sind Richtwerte und können innerhalb üblicher Produktionstoleranzen abweichen. Abbildungen und Renderings dienen der Veranschaulichung.
- Ergebnisse des Konfigurators, des Substratfinders und des Laderechners sind unverbindlich. Verbindlich ist, was im Angebot steht.
- Eine Anfrage des Abnehmers ist unverbindlich und verpflichtet keine der Parteien zum Abschluss eines Vertrags.
Artikel 4. Angebote und Vertragsschluss
- Angebote sind freibleibend und [30] Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
- Der Vertrag kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem der Abnehmer das Angebot innerhalb der Gültigkeitsdauer schriftlich annimmt, oder in dem Zeitpunkt, in dem Dutch Horizon einen Auftrag schriftlich bestätigt.
- Weicht die Annahme vom Angebot ab, kommt der Vertrag erst zustande, wenn Dutch Horizon die Abweichung schriftlich annimmt.
- Dutch Horizon darf einen Auftrag ablehnen oder an Bedingungen knüpfen, etwa Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, wenn dafür ein triftiger Grund besteht.
- Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in einem Angebot binden Dutch Horizon nicht.
Artikel 5. Preise
- Die Preise stehen im Angebot, in Euro und ohne Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Sie gelten für die angegebenen Mengen, die angegebene Verpackung und den angegebenen Incoterm.
- Abgaben, Einfuhrabgaben und Kosten, die nach dem vereinbarten Incoterm zulasten des Abnehmers gehen, sind im Preis nicht enthalten.
- Steigen nach Vertragsschluss preisbestimmende Kostenfaktoren nachweislich, etwa Rohstoffe, Energie, Fracht oder Abgaben, darf Dutch Horizon den Preis für noch nicht gelieferte Produkte anpassen. Beträgt die Erhöhung mehr als [10]%, darf der Abnehmer für diesen Teil innerhalb von [5] Werktagen nach der Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Artikel 6. Lieferung innerhalb der Niederlande
- Sackware und Großmengen werden an die vereinbarte Lieferadresse geliefert. Großmengen werden nach Absprache eingeplant.
- Der Abnehmer sorgt für eine befestigte Entladestelle, die für einen Lkw erreichbar ist, für ausreichend Platz und, soweit erforderlich, für geeignetes Entladegerät. Kosten durch Unerreichbarkeit, Wartezeit oder eine zusätzliche Fahrt dürfen weiterberechnet werden.
- Das Volumen lose geschütteter Produkte wird bei der Verladung ermittelt. Ein Setzen während des Transports ist normal und gilt nicht als Fehlmenge.
- Angegebene Lieferzeiten sind Richtwerte und keine Fixtermine, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung setzt der Abnehmer Dutch Horizon schriftlich in Verzug und räumt dabei eine angemessene Frist zur nachträglichen Lieferung ein.
- Dutch Horizon darf in Teilen liefern und jede Teillieferung gesondert in Rechnung stellen.
Artikel 7. Export und Incoterms
- Bei Lieferungen außerhalb der Niederlande erfolgt die Lieferung gemäß dem im Angebot genannten Incoterm. Ohne Angabe gilt FOB [Ladehafen].
- Der Abnehmer ist verantwortlich für Einfuhrgenehmigungen, Zollabfertigung, Einfuhrabgaben und die Einhaltung der Einfuhrvorschriften im Bestimmungsland, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Dutch Horizon liefert die im Angebot genannten Dokumente. Der Abnehmer informiert Dutch Horizon rechtzeitig und vollständig über die Dokumente und Anforderungen, die im Bestimmungsland gelten.
- Lademengen pro Container oder Palette sind Richtwerte; maßgeblich ist, was im Angebot und in den Frachtdokumenten steht.
- Dutch Horizon haftet nicht für Verzögerungen durch Zoll, Reedereien, Häfen oder Behörden. Vom Abnehmer verursachte Kosten für Lagerung, Demurrage und Detention gehen zulasten des Abnehmers.
Artikel 8. Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt
- Die Gefahr geht im Zeitpunkt der Ablieferung über, beim Export in dem Zeitpunkt, den der vereinbarte Incoterm bestimmt.
- Gelieferte Produkte bleiben Eigentum von Dutch Horizon, bis der Abnehmer alle Forderungen aus dem Vertrag vollständig bezahlt hat. Beim Export gilt dies, soweit das Recht des Bestimmungslandes es zulässt.
- Der Abnehmer darf Produkte, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, nur im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb weiterverkaufen oder verarbeiten.
Artikel 9. Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
- Beim Export, bei einem ersten Auftrag oder bei begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit darf Dutch Horizon eine (teilweise) Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit verlangen.
- Zahlt der Abnehmer nicht rechtzeitig, schuldet er ohne Inverzugsetzung die gesetzlichen Handelszinsen und die außergerichtlichen Inkassokosten.
- Solange der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, darf Dutch Horizon weitere Lieferungen aussetzen.
- Der Abnehmer darf nicht aufrechnen und seine Zahlung nicht wegen einer Reklamation zurückhalten.
Artikel 10. Mischung nach Maß
- Mischungen nach Maß werden auf Grundlage der Auswahl und der Angaben des Abnehmers zusammengestellt. Dutch Horizon berät nach bestem Können, der Abnehmer bleibt jedoch für die Wahl der Rezeptur und deren Einsatz in seiner Kultur verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Verbindlich sind die Spezifikationen im Angebot, innerhalb üblicher Produktionstoleranzen.
- Sobald die Produktion begonnen hat, können Mischungen nach Maß nicht mehr geändert oder storniert werden. Die Kosten einer Stornierung vor Produktionsbeginn stehen im Angebot.
- Mindestabnahme, Verpackung und Lieferzeit von Mischungen nach Maß stehen im Angebot.
Artikel 11. Private Label
- Der Abnehmer steht dafür ein, dass er Inhaber der Rechte an der Marke, dem Design und den Texten ist, die er bereitstellt, oder über die Zustimmung dafür verfügt, und stellt Dutch Horizon von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
- Der Abnehmer ist verantwortlich für den Inhalt seines Designs und der von ihm bereitgestellten Texte sowie für die Einhaltung der Vorschriften, die in dem Land gelten, in dem er die Produkte verkauft, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dutch Horizon stellt die Produktangaben für die Verpackung bereit.
- Der Abnehmer gibt das endgültige Layout vor der Produktion schriftlich frei. Dutch Horizon haftet nicht für Fehler in einem freigegebenen Layout.
- Mindestauflage, Druckspezifikationen und Lieferzeit stehen im Angebot. Bei bedruckten Verpackungen darf die gelieferte Menge um bis zu [10]% von der bestellten Menge abweichen; berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
- [Optional: Bei Beendigung der Zusammenarbeit nimmt der Abnehmer den Restbestand an bedruckten Verpackungen zum Selbstkostenpreis ab.]
Artikel 12. Dienstleistungen
- Dutch Horizon erbringt Dienstleistungen sorgfältig; geschuldet ist dabei ein sorgfältiges Bemühen, kein bestimmter Erfolg.
- Substratanalysen werden von einem externen Labor durchgeführt. Das Ergebnis gilt für die eingereichte Probe; der Abnehmer ist für eine repräsentative Probenahme gemäß der Anleitung verantwortlich.
- Die Anbauberatung beruht auf den Informationen, die der Abnehmer bereitstellt, und auf der Situation zum Zeitpunkt der Beratung. Kulturergebnisse hängen auch von Faktoren außerhalb des Einflusses von Dutch Horizon ab, etwa Klima, Bewässerung, Pflanzenschutz und Pflanzenmaterial.
- Ein Beratungstermin kann bis [48] Stunden vorher kostenfrei verlegt werden. Danach darf Dutch Horizon den Termin in Rechnung stellen.
Artikel 13. Qualität, Kontrolle und Reklamationen
- Dutch Horizon steht dafür ein, dass die Produkte bei Ablieferung den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, innerhalb üblicher Produktionstoleranzen.
- Der Abnehmer kontrolliert die Lieferung bei Erhalt und meldet sichtbare Mängel und Fehlmengen auf dem Frachtbrief oder dem Empfangsdokument sowie innerhalb von [2] Werktagen schriftlich bei Dutch Horizon, mit Fotos und Referenz. Beim Export gilt eine Frist von [5] Werktagen nach Ankunft.
- Der Abnehmer führt vor der Verarbeitung eine repräsentative Kontrolle durch, zum Beispiel eine Messung von pH- und EC-Wert. Reklamationen wegen Mängeln, die bei einer solchen Kontrolle hätten entdeckt werden können, werden nicht mehr bearbeitet, nachdem die Charge verarbeitet wurde.
- Sonstige Mängel meldet der Abnehmer innerhalb von [5] Werktagen, nachdem er sie entdeckt hat oder hätte entdecken müssen.
- Bei einer Reklamation bewahrt der Abnehmer eine repräsentative Probe und den nicht verarbeiteten Teil der Charge auf, damit Dutch Horizon die Reklamation untersuchen kann.
- Ist eine Reklamation berechtigt, wählt Dutch Horizon zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift für den betreffenden Teil der Lieferung.
- Rücksendungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung von Dutch Horizon möglich. Großmengen, Mischungen nach Maß und Private Label werden nicht zurückgenommen.
Artikel 14. Haftung
- Die Haftung von Dutch Horizon ist beschränkt auf den Rechnungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) des Produkts oder der Dienstleistung, auf die sich der Schaden bezieht, und in jedem Fall auf den Betrag, den der Versicherer von Dutch Horizon im betreffenden Fall auszahlt.
- Dutch Horizon haftet nicht für mittelbare Schäden, darunter Folgeschäden, Kulturschäden, Pflanzenverluste, entgangenen Umsatz oder Gewinn, entgangene Einsparungen und Betriebsunterbrechung.
- Dutch Horizon haftet nicht für Schäden, die Folge unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung oder Anwendung von Produkten, der Kombination mit anderen Produkten oder unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Abnehmers sind.
- Ein Anspruch auf Schadensersatz erlischt, wenn er nicht innerhalb von [12] Monaten nach seiner Entstehung schriftlich geltend gemacht wurde.
- Die Beschränkungen in diesem Artikel gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Dutch Horizon oder ihrer Führungskräfte.
Artikel 15. Höhere Gewalt
- Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand außerhalb des Einflusses von Dutch Horizon, der die Erfüllung verhindert oder erschwert, etwa extreme Witterungsverhältnisse, Störungen in der Rohstoffversorgung, Transport- und Hafenprobleme, Mangel an Containern oder Schiffsraum, Epidemien und behördliche Maßnahmen.
- Bei höherer Gewalt darf Dutch Horizon die Ausführung aussetzen. Dauert die höhere Gewalt länger als [60] Tage, dürfen beide Parteien für den noch nicht ausgeführten Teil schriftlich vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadensersatz.
Artikel 16. Kein Verbraucherrecht
Da Dutch Horizon ausschließlich an gewerbliche Abnehmer liefert, gelten die gesetzlichen Vorschriften, die speziell Verbraucher schützen, darunter das Widerrufsrecht, nicht.
Artikel 17. Datenschutz
Dutch Horizon verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Datenschutzerklärung auf der Website. Der Abnehmer informiert seine Mitarbeitenden und Kontaktpersonen darüber, soweit erforderlich.
Artikel 18. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf alle Verträge findet niederländisches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
- Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk [Ort] vorgelegt, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. [Optional für den Export: Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung von [Institution].]
Artikel 19. Sprache
Diese Bedingungen wurden in niederländischer Sprache abgefasst. Bei Abweichungen zwischen dem niederländischen Text und einer Übersetzung ist der niederländische Text maßgeblich.











